ProSweets Cologne und ISM 2022: Messeduo ist gut gerüstet für den Restart
von Gernot Rath
Sicheres Messeerlebnis durch bewährtes Hygienekonzept #B-SAFE4business
Für die umfassende Sicherheit aller Messeteilnehmenden sorgen das bewährte Hygienekonzept #B-Safe4Business sowie das 3-G-Konzept CH3CK, die den Zutritt im Rahmen von Covid für alle Messeteilnehmenden optimal regeln. Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, gültig vom 13. Januar bis 9. Februar, beinhaltet zudem einige wesentliche Neuerungen für das Messegeschäft und erlaubt weiterhin Fachmessen wie die ProSweets Cologne und die ISM. Beide Messen finden vom 30. Jänner bis 2. Februar 2022 statt und sind ausschließlich für das internationale Fachpublikum zugänglich.
„Beide Messen leben von der Vielfalt. Der Zuspruch einer Vielzahl nationaler und internationaler Unternehmen zu beiden Messen stimmt uns sehr optimistisch, dass uns der Restart gelingt. Herzstück einer jeden Messe ist natürlich der persönliche Kontakt. Damit die ProSweets Cologne sowie die ISM für alle Messeteilnehmenden ein erfolgreiches und sicheres Messeerlebnis werden, berücksichtigen wir alle erdenklichen Parameter und Maßnahmen mit unserem bewährten Sicherheits- und Hygienekonzept #B-SAFE4business und stimmen uns regelmäßig mit den verantwortlichen Behörden dazu ab. Die Sicherheit und Gesundheit unserer ausstellenden Unternehmen, des Fachpublikums und auch unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat dabei höchste Priorität“, betont Oliver Frese, Geschäftsführer der Koelnmesse GmbH.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW bietet einen guten Rahmen, der mit der 3G-Regel für geimpfte, getestete und genesene Personen den Zutritt mit einem amtlichen Ausweisdokument (mit Lichtbild, Name und Geburtsdatum) zu beiden Messen ermöglicht. Als weiteren Teil des Konzeptes bieten die ISM und ProSweets Cologne den ausstellenden Unternehmen, Besuchern, Dienstleistern und Medien ausschließlich digitale Tickets an. Der Zugang zum Messegelände erfolgt über „CH3CK“, ein bereits bewährtes Zutrittssystem, welches den 3G-Nachweis mit dem digitalen Ticket praktisch per App verbindet und so einen fließenden Eintritt in das Gelände ermöglicht. Auf dem gesamten Messegelände, in Beratungsgesprächen am Messestand und in Warteschlangen auf dem Gelände sowie im Freien gilt die Maskenpflicht. Zur Verköstigung und an Sitzplätzen in der Gastronomie darf der Mundschutz abgenommen werden.
Zu weiteren Maßnahmen gehören zudem Desinfektionsmittelspender an allen wichtigen Stellen des Geländes, die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Sanitäranlagen und anderen Kontaktflächen sowie der Einsatz von modernen Lüftungsanlagen. Die Messegastronomie wird für alle Messeteilnehmenden ebenfalls weiterhin unter 3G-Bedingungen geöffnet. Dies gilt ebenso für nicht-touristische Übernachtungen, die unter 3G-Bedingungen möglich sind. Personen ohne Immunisierung benötigen hierfür einen gültigen Test. Für Restaurantbesuche in der Stadt gelten die 2G+ Regeln, wobei Personen mit einer Boosterimpfung keinen zusätzlichen Test benötigen.
Grundsätzlich können ausstellende Unternehmen sowie Fachbesucher:innen von Messen aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Weitere Informationen dazu: https://www.auma.de/de/ausstellen/recht/einreisebestimmungen