Staatspreis Smart Packaging 2018

von Gernot Rath

Die Ausschreibung zum Staatspreis Smart Packaging 2018 hat begonnen. Einreichschluss ist der 14. September 2018.

Der Preis wird alle zwei Jahre in den Kategorien „B2B“ (Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen für gewerbliche Endverbraucher) und „B2C“ (Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher) verliehen. Im Unterschied zu den vergangenen Jahren haben sich die veranstaltenden Ministerien geändert. Als Veranstalter tritt 2018 das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) auf.
Die Einreicher/-innen der mit einem Staatspreis ausgezeichneten Verpackungslösung erhalten eine von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus unterzeichnete Urkunde, eine Trophäe sowie das Staatspreis-Kennzeichen verliehen. Das Kennzeichen besteht aus dem Staatspreis-Logo und -Schriftzug mit der Jahreszahl der Verleihung. Das Kennzeichen darf, in unveränderter Form, für Werbe- und Promotionszwecke verwendet werden, auch auf der ausgezeichneten Verpackung selbst, solange diese in unveränderter Form hergestellt bzw. vertrieben wird.
 
Nominierungen 2018. In jeder Kategorie können vier Produkte mit einer „Nominierung für den Staatspreis Smart Packaging 2018“ ausgezeichnet werden. Die Nominierten erhalten im Rahmen der Staatspreisverleihung je eine von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus unterzeichnete Urkunde.
 
Vorbildliche Verpackungslösungen. Einreichungen, die ebenfalls überdurchschnittliche Lösungen darstellen und in eine engere Auswahl für eine Preiszu­erkennung kommen, jedoch nicht zum Staatspreis nominiert sind, werden von der Jury mit dem Prädikat „Vorbildliche Verpackungslösung“ ausgezeichnet.
 
Im Rahmen des Staatspreises Smart Packaging werden darüber hinaus Sonderpreise vergeben:
  • Sonderpreis Innovation. Eingereicht werden können Entwürfe / Modelle / Prototypen / Konzepte / Studienarbeiten zu noch nicht verwirklichten, aber wirtschaftlich, umwelt- und gesellschaftspolitisch erfolgversprechenden Produkten und Gestaltungskonzepten.
  • Sonderpreis Brand Packaging. Mit diesem Sonderpreis wird die herausragende Ausstattung von bereits im Markt eingeführten Verkaufs­verpackungen durch innovative Gestaltung etwa in Form von Druck, Haptik, Farbgebung etc. prämiert.
  • Sonderpreis Digitalisierung. Aus den Einreichungen zum Staatspreis kann von der Jury ein Sonderpreis für das beste Projekt zum Thema Digitalisierung vergeben werden.
Die Sonderpreisträger/-innen erhalten im Rahmen der Staatspreisverleihung je eine von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus unterzeichnete Urkunde.
 
Sonderpreis der ARA im Rahmen des Staatspreises Smart Packaging 2018. Mit diesem Preis sollen Maßnahmen im Verpackungsbereich ausgezeichnet werden, die in besonderem Maße zur Res­sourcenschonung und Abfallvermeidung beitragen. Zur Einreichung geeignet sind nicht nur bestimmte Verpackungen, sondern auch verpackungsrelevante Verbesserungen betrieblicher Prozesse in Produktion, Logistik und Distribution, bei denen Abfallvermeidungsaspekte im Vordergrund stehen.
Der Sonderpreis wird in Form einer Urkunde und einer Trophäe im Rahmen der Verleihungsveranstaltung des Staats­preises Smart Packaging 2018 überreicht.
  
Teilnahmebedingungen. Die Wettbewerbsmuster müssen in Österreich hergestellt werden. Die zur Herstellung verwendeten Verpackungsmaterialien können dagegen auch aus dem Ausland stammen. Ausschließlich inländischer Herkunft muss das Verpackungsmaterial aber dann sein, wenn Packstoffe und Packhilfsmittel eingereicht werden. Für eine Auszeichnung wesentliche Komponenten, so etwa technische Konstruktion, Systemidee oder grafische Gestaltung, müssen jedenfalls inländischen Ursprungs sein.
Staatspreise, Nominierungen und Sonderpreise berechtigen zur Teilnahme am WorldStar packaging award.
 
OrganisationFür die Organisation und die Durchführung ist das Österreichisches Institut für Verpackungswesen (ÖIV) zuständig.
Die gleichzeitige Einreichung zum Staatspreis bzw. den Sonderpreisen und zum Sonderpreis der ARA ist zulässig. Für jedes Wettbewerbsmuster ist ein Einreichformular auszufüllen und firmenmäßig gefertigt binnen offener Einreichfrist an das ÖIV (s.o.) zu übersenden.
 
Einreichformulare stehen unter www.verpackungsinstitut.at/Staatspreis/anmelden.htm zum Download zur Verfügung.
 
Die Verleihung findet am 20. November im Anschluss an den Österreichischen Verpackungstag in der Aula der Wissenschaften in Wien statt.
 

Zurück